Das schlägt der Bundesrat in einer Revision des Elektrizitätsgesetzes vor, für die er am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnete. Wie der Bundesrat dazu in einer Mitteilung schreibt, sollen Verkabelungen demzufolge nur dann geprüft werden, wenn eine Freileitung den Schutz vor nichtionisierender Strahlung beeinträchtigen würde.

Auch geprüft werden müsste eine Verkabelung, wenn es um den Schutz von Objekten geht, die gemäss Natur- und Heimatschutz von nationaler Bedeutung sind.

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Laut den Erläuterungen des Bundesrats kann derzeit in der Schweiz eine Leitung des Übertragungsnetzes als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt werden. Wenn nun Freileitungen gesetzlich priorisiert würden, beschleunige das den Planungsprozess und die Dauer von Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren.