Der Bundesrat hat die Vernehmlassung eröffnet zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Dies teilte er im Anschluss an seine Sitzung vom Freitag mit. Die Vorlage sieht unter anderem vor, die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) weiterzuentwickeln.
So soll sie künftig Darlehen zu besonders günstigen Konditionen vergeben und damit finanzielle Anreize setzen können für Investitionen, die bezüglich Strukturwandel und nachhaltige Entwicklung wertvoll sind.
Kein Bedarf in den Städten
Auf der anderen Seite lehnt der Bundesrat die Umsetzung zweier Motionen ab. Zum einen geht es um ein Impulsprogramm für die Sanierung von Unterkünften in den Alpen. Es wäre auf zehn Jahre beschränkt und würde insgesamt 195 Millionen Franken kosten. Zu diesem Programm legt die Regierung einen Entwurf vor, den sie jedoch selbst ablehnt. Dies mit der Begründung, die Dringlichkeit für eine zusätzliche Förderung sei nach der Covid-Pandemie nicht mehr gegeben. Zudem verfüge der Bund «aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds» über keinen Spielraum für Mehrausgaben.
Zum anderen spricht sich der Bundesrat gegen die Umsetzung der Motion «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» aus. Dabei beruft er sich auf Untersuchungen, die gezeigt hätten, dass Hotels in den Städten kaum Bedarf für Investitionsförderung haben.