In diesem Sinne hat der Bundesrat am Mittwoch die CO2-Verordnung revidiert und auf Anfang des kommenden Jahres in Kraft gesetzt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Nach der Ablehnung des totalrevidierten CO2-Gesetzes durch das Stimmvolk wurden Anpassungen an der geltenden Verordnung nötig, damit unstrittige Massnahmen des Pakets Ende Jahr nicht auslaufen.
Bis anhin konnten die Autoimporteure in einer Übergangsphase einen Teil ihrer Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschlepper von der Überprüfung der CO2-Zieleinhaltung ausschliessen (so genanntes "Phasing-In"). Es handelte sich dabei jeweils um die klimaschädlichsten Autos ihrer Flotte. Die Möglichkeit für verschiedene Sport- und Luxuswagenmarken sowie andere Alltagsfahrzeuge entfällt nun.
Obwohl 2020 der Anteil der elektrischen Autos in der Neuwagenflotte stark gestiegen ist, hat die Schweiz die Ziele der CO2-Emissionsvorschriften um je fast 30 Gramm verfehlt. Dies gilt sowohl für die neuen Personenwagen als auch die neuen Lieferwagen und leichten Sattelschlepper. Die Importeure wurden daher mit Sanktionen von fast 150 Millionen Franken belegt.
Lachgas-Out nach Lonza
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Lachgasemissionen strenger zu regulieren. Neu müssen Chemieunternehmen Lachgasemissionen vermeiden. Diese Anpassung der entsprechenden Verordnung erfolgt im Nachgang zu den Lachgasemissionen der Firma Lonza. Beide Anpassungen dienen laut Bundesrat dem Klimaschutz.
Bereits beschlossen ist die Erhöhung der CO2-Abgabe auf Anfang 2022. Neu wird sie pro Tonne CO2 120 statt 96 Franken kosten. Der Automatismus spielt, weil die Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl und Erdgas zu wenig schnell sinken.
Die CO2-Abgabe wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Sie wird automatisch erhöht, wenn die in der geltenden CO2-Verordnung festgelegten Zwischenziele nicht erreicht werden.