Der Prozessbeginn ist für den 7. Februar 2022 vorgesehen, wie ein Sprecher des Bundesstrafgerichts am Dienstag auf AWP-Anfrage einen Bericht der "NZZ" bestätigte. Der Prozess soll bis spätestens 3. März dauern, ein Urteil soll im Verlauf des zweiten Quartals 2022 erfolgen.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklage gegen die CS sowie gegen die Mitglieder der kriminellen Organisation im Dezember 2020 eingereicht.
Vorwürfe zurückgewiesen
Die Credit Suisse wird dabei von der Anklage beschuldigt, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen zu haben, um die Geldwäscherei zu verhindern. "Die Credit Suisse weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück und ist auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt", bekräftigte ein Sprecher der Bank.
Finanziell dürfte der Fall - jedenfalls im Vergleich mit den milliardenschweren Grosspannen des laufenden Jahres - für die CS nur wenig ins Gewicht fallen: Bei einer Verurteilung würde der Grossbank eine Busse von maximal 5 Millionen Franken sowie eine Gewinneinziehung drohen.
Kokain-Handel
Die bulgarische Organisation soll von Beginn der 2000er Jahre an mehrere Dutzende Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa eingeführt haben. Der Erlös aus dem Verkauf der Betäubungsmittel sei mindestens zwischen 2004 bis 2007 auf Bankkonten in der Schweiz deponiert worden, so die Bundesanwaltschaft.
Zu den Hauptpersonen des mafiösen Clans gehört laut der Anklage ein in der Schweiz wohnhafter bulgarischer Ringer und ehemaliger Olympia-Teilnehmer. Bei der angeklagten ehemaligen CS-Kundenberaterin handelt es sich ihrerseits um eine frühere bulgarische Spitzensportlerin.