Der Pächter wurde der Diskriminierung durch Leistungsverweigerung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion für schuldig gesprochen, wie der Bündner Staatsanwalt Franco Passini am Mittwoch auf Anfrage zu einem Bericht der Tageszeitung «Südostschweiz» erklärte.

Er wurde von der Staatsanwaltschaft Graubünden per Strafbefehl verurteilt. Um welche Beträge es sich bei den Strafen handelt, gab Passini nicht bekannt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Der Pächter des Restaurants im kleinen Davoser Skigebiet Pischa hatte sich Anfang Winter geweigert, weiterhin Schlitten und andere Sportgeräte an jüdische Touristen zu vermieten. Er tat dies mit einem Aushang am Vermietschalter in hebräischer Sprache kund. Verschiedene «ärgerliche Vorfälle» hätten zum Vermietstopp geführt, hiess es im Schreiben.