Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Fernmeldeverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Das Netz müsse betriebsfähig bleiben, um Notrufdienste, den öffentlichen Telefondienst und den Zugang zum Internet zu ermöglichen, schreibt er in einer Mitteilung.
Die drei in der Schweiz aktiven Anbieter müssen deshalb an zentralen Standorten und an den Sendeanlagen eine Notstromversorgung installieren. Damit müssen sie die mobile Kommunikation bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei sogenannten Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gewährleisten.
Die Anbieter haben nun fünf Jahre Zeit, um die Massnahmen in Bezug auf die Notrufdienste umzusetzen - und drei weitere für den Zugang zum öffentlichen Telefondienst und zum Internet. Die Kosten müssen sie selber tragen, wie der Bundesrat schreibt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Februar 2024.