Bauern erhalten kein Geld, wenn sie ihren Kühen die Hörner belassen. Der Nationalrat ist gegen die Einführung eines «Hörnerfrankens» in der Direktzahlungsverordnung. Als Zweitrat hat er am Donnerstag eine Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti abgelehnt.
Mit 92 zu 86 Stimmen bei 13 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dem Antrag der Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Der Ständerat hatte den Vorstoss im Juni gutgeheissen. Nun ist er vom Tisch.
Über das Thema hatten Volk und Stände bereits Ende November 2018 zu entscheiden. Damals verwarfen die Stimmenden die Hornkuh-Initiative mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen. Einzelinitiant Armin Capaul, einem Kleinbauern aus dem Berner Jura, gelang damit immerhin ein Achtungserfolg.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion Zanettis argumentierten denn auch, das Volksbegehren sei auch darum gescheitert, weil viele das Anliegen als nicht verfassungswürdig erachtet hätten. Dies zeige eine Studie im Nachgang der Abstimmung. Zudem verursache die Enthornung den Tieren Schmerzen und schade dem Tierwohl.
Die Minderheit wandte ein, das Ergebnis der Volksabstimmung könne auch anders interpretiert werden - nämlich dahingehend, dass das Volk keine neuen Subventionen wolle. Kühen die Hörner zu belassen, berge zudem Sicherheitsrisiken für Mensch und Tier. Zudem gebe es heute eine grosse Auswahl an genetisch hornlosen Zuchtstieren.
Auch der Bundesrat war gegen die Motion Zanettis. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass Kühe im Stall vermehrt angebunden würden, argumentierte er. Zudem gelte es das Resultat der Volksabstimmung zu respektieren. Eine grosse Mehrheit der Kantone habe die Hornkuh-Initiative abgelehnt.
(SDA)