Beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen seien bislang vier Beschwerden gegen das Vorgehen der Finma eingangen, teilte ein Sprecher auf Anfrage von «Bloomberg» mit. Wer die Kläger sind und worauf die Beschwerden zielen, wollte er nicht erläutern.

Die Finma hatte die Abschreibung der sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Zusammenhang mit der staatlich eingefädelten Notübernahme der Credit Suisse durch den Lokalrivalen UBS Group AG angeordnet. Sie verwies dabei darauf, dass bei der Übernahme von ausserordentlichen staatlichen Beihilfen Gebrauch gemacht werde, was laut den Bedingungen der Papiere die Abschreibung erfordere.

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Die Finma wollte sich zu den Beschwerden nicht äussern.

Inhaberinnen und Inhalber der AT1-Anleihen haben argumentiert, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur ein Tag vor der Notübernahme geschaffen worden, und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass die Aktionärinnen und Aktionärinnen zuerst Verluste tragen und erst dann die Gläubiger — selbst nachrangige — herangezogen werden dürfen. Die Aktionäre und Aktionärinnen der Credit Suisse erhalten von der UBS rund 3 Milliarden Franken in Aktien – was zwar einen hohen Abschlag zum Marktwert bedeutet, aber keinen Totalausfall.

Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan und Pallas Partners haben sich seit der Transaktion im letzten Monat darum bemüht, die Interessen der geschädigten Anleiheinhaberinnen und -inhaber zu vertreten.

Auf notleidende Forderungen spezialisierte Fonds haben einigen Anleihegläubigern Forderungen abgekauft, in der Hoffnung, bei einem Rechtsstreit mehr herauszuholen. Unter den Käufern sind etwa Marathon Asset Management, Redwood Capital Management und Sona Asset Management.

(bloomberg/rul)