ASYL: Ab heute kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) Daten aus Mobiltelefonen, Computern und anderen Datenträgern von Asylsuchenden auswerten. Die notwendigen Anpassungen im Asylgesetz und in den dazugehörigen Verordnungen, welche der Bundesrat im Mai 2024 verabschiedet hat, treten in Kraft. Eine Auswertung wird vorgenommen, wenn sich die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht auf andere Weise feststellen lassen. Bei rund der Hälfte der Asylsuchenden kann die Identität gemäss bisherigen Erfahrungen nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Allerdings muss das SEM in jedem Einzelfall vorgängig prüfen, ob die Auswertung notwendig und verhältnismässig ist. Fachspezialistinnen und -spezialisten des SEM sichten die Daten zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in den beiden Bundesasylzentren in Basel und Chiasso. Die Einführung in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ist nach einer Evaluation der Testphase vorgesehen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

BUNDESRAT: Der am 12. März neugewählte Mitte-Bundesrat Martin Pfister tritt sein Amt als neuer Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an. Pfister, selbst Oberst der Schweizer Armee, beerbt Viola Amherd, welche das Amt seit 2018 innehatte.

CYBERANGRIFFE: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial ab heute dem Bund melden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Gesetzesänderung und die zugehörige Verordnung in Kraft. Für den Fall, dass Behörden, Organisationen oder Unternehmen die Meldepflicht missachten, sieht das Gesetz Bussen vor. Die gesetzlichen Grundlagen dafür treten allerdings erst am 1. Oktober in Kraft. In den ersten sechs Monaten gilt somit zwar die Meldepflicht, das Unterlassen von Meldungen wird aber noch nicht sanktioniert. Die Meldepflicht gilt zum Beispiel für Bundesrat und Parlament, die Bundesanwaltschaft, die Armee sowie für Hochschulen, Banken, Gesundheits- und Energieversorger, die SRG und Bahnunternehmen. Gemäss dem Erlass müssen Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) gemeldet werden.

EINREISEGENEHMIGUNG: Für Reisen ins Vereinigte Königreich reicht ab morgen ein Reisepass allein nicht mehr aus. Es braucht zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Die Genehmigung für Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland kostet pro Person 10 britische Pfund, was umgerechnet rund 11 Franken entspricht. Die Bewilligung ist zwei Jahre lang gültig und muss erst danach wieder erneuert werden. Dies kann man über eine App beziehungsweise Online erledigen.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN: Ab heute wird der Bonus für Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad stark erhöht. Für integrierte Anlagen steigt er von 250 auf 400 Franken pro Kilowatt (kW) installierter Leistung, für angebaute und freistehende Anlagen von 100 auf 200 Franken. Dies setzt einen Anreiz zum Bau von Fassadenanlagen, die im Winterhalbjahr viel Strom produzieren. Anlagen ab einer Gesamtleistung von 100 kW erhalten für die Leistungen unter 100 kW den Vergütungssatz für integrierte Anlagen (330 Franken/kW) und 250 Franken/kW für die darüberhinausgehende installierte Leistung. Ebenfalls ab heute wird der Leistungsbeitrag der Einmalvergütung für die stark wachsenden Marktsegmente der Anlagen mit weniger als 30 kW Leistung sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt. Keine Absenkung gibt es in der Leistungsklasse von 30 bis 100 kW, die weniger stark wächst. Damit wird es finanziell attraktiver, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen.

LUFTFAHRT: Für historische Luftfahrzeuge treten am 1. April strengere Bestimmungen in Kraft. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt reagiert damit auf den Absturz einer Ju-52 im Jahr 2018 am Piz Segnas, bei dem 20 Personen ums Leben kamen. Unter anderem dürfen historische Luftfahrzeuge mit über 5700 Tonnen Startgewicht neu nicht mehr ins nationale Luftfahrtregister eingetragen werden. Weiter wird die Instandhaltung durch Instandhaltungsbetriebe für komplexe Luftfahrzeuge Pflicht. Dass die Ju-52-Maschine des Vereins Ju-Air am Boden bleibt, ist allerdings schon seit August 2024 klar. Laut dem Verein Ju-Air sind die Kosten zu hoch und die Auflagen zu strikt für erneute Starts. Ju-Air bot zuvor während Jahren Rundflüge mit den historischen Flugzeugen an.