Mit der Streichung werde klargestellt, dass es in diesen drei Gebieten in den Kantonen Solothurn und Aargau sowie Schaffhausen und Nidwalden keine weitere Planung von geologischen Tiefenlagern mehr geben wird, heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom Montag.
Die drei Standorte waren vom Bundesrat Ende 2018 im Ergebnisbericht zu Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager als Reserveoptionen im Sachplan festgehalten worden. Durch die vertieften Untersuchungen in der laufenden Etappe 3 habe sich der Kenntnisstand deutlich erhöht.
Diese Etappe umfasst Tiefbohrungen, die Erarbeitung und Überprüfung von Rahmenbewilligungsgesuchen, die Festsetzung der Standorte und die Erteilung der Rahmenbewilligungen.