Die Grossbank UBS bleibt im Russland-Geschäft unter Druck. Ein Gericht in Moskau hat der UBS und ihrer Tochter Credit Suisse allfällige Verkäufe von Anteilen ihrer russischen Gesellschaften untersagt. Damit gab es einem Antrag der russischen Zenit Bank statt.

Das russische Finanzinstitut befürchtet, dass es bei einem UBS-Rückzug aus Russland Verluste auf ihren Verbindlichkeiten gegenüber der Schweizer Bank erleiden würde. Das ist einem Gerichtsurteil zu entnehmen, das die Nachrichtenagentur AWP einsehen konnte. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte am Mittwochabend über das Urteil berichtet. Die UBS wollte keinen Kommentar abgeben.

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Vermögenswerte werden nicht angetastet

Allerdings lehnte das russische Gericht den Antrag der Zenit Bank auf eine Beschlagnahmung von Vermögenswerten in Höhe von 1,26 Milliarden Rubel (rund 12 Millionen Franken) der CS-Filiale ab. Das russische Institut habe keine ausreichenden Argumente für die Massnahme geliefert, heisst es zur Begründung.

Bereits vor Jahresfrist war ein ähnliches Urteil eines russischen Gerichts gegen die Credit Suisse ergangen, damals wegen einer nicht erfolgten Zahlung von rund 10 Millionen an die russische Transkapitalbank. Das Schweizer Institut konnte die Zahlung offenbar aufgrund der Sanktionsbestimmungen nicht leisten.

Vergangene Woche hatte ein Moskauer Gericht laut einem Reuters-Bericht die Einfrierung von Vermögenswerten über umgerechnet rund 36 Millionen Dollar der Bank Goldman Sachs verfügt, darunter war auch ein Anteil des grössten russischen Spielwarenhändlers Detksy Mir. Auch Goldman Sachs hatte Schulden an eine russische Bank aufgrund der US-Sanktionen nicht bedient.

(sda/mbü)

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