Ab dem 1. Oktober müssen Vermietende für den bisherigen Mietzins neu die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und für die Teuerung angeben. Der Bundesrat hat am Freitag die geänderte Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

Die Anpassung ermöglicht es Mieterinnen und Mietern, den Anfangsmietzins besser einzuschätzen und zu beurteilen, ob es Gründe für eine Anfechtung gibt, wie die Landesregierung mitteilte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes und der Teuerung könne unter Umständen ein Hinweis auf die Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses sein.

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Andere Massnahmen zur Mietzinsdämpfung waren in der Vernehmlassung umstritten. Sie werden laut dem Bundesrat vorerst nicht weiterverfolgt.