Bei der Überprüfung der Datenschutzäquivalenz sei man zum Schluss gekommen, dass personenbezogene Daten, die aus der EU in die Schweiz übermittelt würden, «weiterhin angemessenen Datenschutzgarantien unterliegen» schrieb die EU-Kommission in einer Mitteilung.
Neben der Schweiz erhielten auch Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer-Inseln, Guernsey, die Isle of Man, Israel, Jersey, Neuseeland und Uruguay einen positiven Bescheid. In all diesen Ländern und Gebieten könnten Daten «weiterhin ungehindert» fliessen, hiess es in Brüssel weiter.
Eigentlich wollte die EU-Kommission schon viel früher über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in der Schweiz und anderen Drittstaaten entscheiden. Grund dafür ist die neue Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai 2016 in Kraft ist und nach einer Übergangsfrist seit Mai 2018 in allen EU-Staaten gilt.
Dass die Äquivalenz-Anerkennung durch die EU nun so lange gedauert hat, hat jedoch nichts mit dem Verhältnis Schweiz-EU zu tun, sondern mit dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems. Dieser hatte beim EU-Gerichtshof (EuGH) gegen die Datenschutzvereinbarungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geklagt.
Die Brüsseler Behörde wollte zuerst die EuGH-Entscheide abwarten, bevor sie über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in anderen Staaten entscheidet. Dies war im Sommer 2023 geschehen, so dass der Weg nun frei war.