Diese Ratings bewerten unter anderem, inwiefern die Tätigkeit eines Unternehmens sich auf Umwelt, Soziales und Mitarbeitende auswirkt - und wie diese Faktoren wiederum das Geschäft der Firma beeinflussen.

Mit den neuen Regeln sollen diese Bewertungen zuverlässiger werden und sich besser vergleichen lassen. Anbieter von ESG-Ratings müssen künftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Im Hinblick auf Methodik und Informationsquellen müssen sie Transparenzanforderungen erfüllen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

EU will «Greenwashing» verhindern

Ausserdem sollen ESG-Ratings nach ihren einzelnen Bestandteilen aufgeschlüsselt werden können und nicht mehr nur eine einzige Kennzahl für alle Bereiche liefern. Wenn ein Unternehmen beispielsweise im Bereich E (wie Environment, deutsch Umwelt) bewertet wird, müssen darüber hinaus Informationen bereitgestellt werden, ob das Rating die Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen berücksichtigt.

So sollen Anlegerinnen und Anleger bewusstere Entscheidungen treffen können und vor Irreführung durch «Greenwashing» geschützt werden, wie das Parlament mitteilte. Mit «Greenwashing» ist gemeint, dass vermeintlich nachhaltige Finanzprodukte «grüner» dargestellt werden als sie eigentlich sind.

«Historischer Durchbruch»

«Diese Vereinbarung stellt einen historischen Durchbruch für nachhaltige Finanzen dar. Es war höchste Zeit, klare Regeln festzulegen, um die Transparenz im ESG-Rating-Prozess zu verbessern und so das Vertrauen in den nachhaltigen Finanzsektor wiederherzustellen», sagte die zuständige Berichterstatterin Aurore Lalucq.

Die EU-Staaten und das Parlament müssen dem Kompromiss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.