Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne gab einer Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich statt, wie aus einem Urteil vom 25. August dieses Jahres hervorgeht. Demnach wurde ein Beschluss des Obergerichts in Zürich aufgehoben und die Angelegenheit zur Fortsetzung des Berufungsverfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen. Zuvor hatten "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet.

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Seith wird in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage verfolgt, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin besorgte und an deutsche Ermittler weitergab. Vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage wurde Seith 2019 zwar freigesprochen, er wurde aber wegen Vergehen gegen das Bankengesetz verurteilt.

Seith und die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen. Das Obergericht in Zürich hob das Urteil in der Folge mit der Begründung auf, dass es bei dem zunächst ermittelnden Staatsanwalt einen "Anschein der Befangenheit" gegeben habe.

In den "Cum-Ex"-Skandal sind viele Banken verstrickt. Dabei nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Fiskus über Jahre um Steuern zu prellen. Dabei schoben Banken und andere Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand durch Cum-Ex-Geschäfte ein Milliarden-Schaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.