Frauen und Männer sollen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Das fordert eine Volksinitiative, die am Donnerstag von einem FDP-Frauen-Komitee bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde.
Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, werden sie wegen der Progression stärker besteuert als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.
Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» verlangt gemäss Initiativtext, dass künftig «natürliche Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden». Spätestens drei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände müsste die so genannte Heiratsstrafe für Doppelverdiener abgeschafft sein.
Laut dem Initiativkomitee wurden insgesamt über 145'000 Unterschriften gesammelt und schliesslich am Donnerstag 112'679 gültige Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben.
Ob das Volk dereinst über das Volksbegehren abstimmen wird, ist allerdings fraglich. Der Bundesrat arbeitet bereits an der Einführung der Individualbesteuerung. Die FDP-Frauen haben ihre Initiative dennoch eingereicht, weil der Druck aufrechterhalten werden müsse, wie sie kürzlich bekanntgaben.
Eckpfeiler sind bekannt
Für den Bundesrat stehen zwei Varianten im Vordergrund: eine Vorlage mit einer Entlastungsmassnahme für Einverdiener-Ehepaare, die von der Reform steuerlich stärker belastet werden könnten, und eine Vorlage ohne eine solche Massnahme. Entlastungsmassnahmen sind laut dem Bundesrat ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern geplant.
Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden – insbesondere Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung sowie zahlreiche Rentner-Ehepaare. Der Bundesrat rechnet derzeit mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken.
Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden. Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen, wie der Bundesrat schreibt. Im Herbst soll eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden.
(SDA)