Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hielt sie die Einführung eines Systems für rechtswidrig, das die Unterbrechungen der Tätigkeit penibel misst und das dazu führt, dass der Arbeitnehmer potenziell jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen muss. Das in den Lagern des weltgrössten Online-Händlers in Frankreich verwendete System habe per Scanner erfasst, wie lang die Unterbrechungen zwischen bestimmten Arbeitsschritten der Beschäftigten sind. Die CNIL hielt es ausserdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken für alle Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren.

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Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde ausserdem, dass Beschäftigte und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.