«Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt», teilte Sanierungsverwalterin Andrea Fruhstorfer am Freitag mit.
Die Unternehmensfortführung der Signa Development bleibe «weiterhin aufrecht», hiess es von Fruhstorfer. «Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Treuhandlösung die beste für die Gläubiger ist. Durch die ersten Verkäufe in der Signa Development Selection und den frühen Massekredit wäre für die Erfüllung eine sehr gute Ausgangslage geschaffen gewesen», so die Sanierungsverwalterin.
Die Signa Development kann den OLG-Entscheid aber noch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) anfechten. Das Management des Unternehmens hat nun zwei Wochen Zeit, um ein Rechtsmittel zu erheben.
Zuvor schon Plan von Signa Prime verweigert
Sowohl bei der Signa Development als auch der Signa Prime hatten die Gläubigerinnen und Gläubiger im März mit grosser Mehrheit dem Sanierungsplan inklusive Treuhandlösung zugestimmt. Durch die Treuhand und einen langsameren Immobilienverkauf versprachen sich die Gläubiger höhere Erlöse bei der Abwicklung der Immobiliengesellschaft als bei einem Konkurs. Auch bei der Signa Prime hat das OLG Wien auf Antrag der Finanzprokuratur den Sanierungsplan gekippt, das Unternehmen fechtet die Entscheidung allerdings an.
Die Ende Dezember 2023 pleite gegangene Signa Development galt neben der Signa Prime als zentrale Untergesellschaft im Signa-Firmenkonglomerat. Die Signa Development bündelte etliche Entwicklungsprojekte der verschachtelten Unternehmensgruppe des Tiroler Immobilieninvestors René Benko.