Ein durch die Landesregierung Niederösterreich gewährter Aufschub sei angesichts der wegen der Corona-Pandemie für den Flugverkehr entstandenen Unsicherheiten legitim, die genehmigte Fristverlängerung bis 2033 sei aber zu lange bemessen, argumentierte das Gericht. Der Flughafen Wien kritisierte die Entscheidung.
Der Flughafen hatte 2023 einen Aufschub für den Bau der dritten Piste beantragt und eine Fristverlängerung um 9,5 Jahre für die erste Ausbaustufe erreicht. Eine Umweltorganisation und vier Bürgerinitiativen hatten Beschwerde gegen den Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung eingelegt, weshalb sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache beschäftigte.
Gericht zitiert Gutachten
Für das Gericht war die lange Frist von 9,5 Jahren nicht nachvollziehbar, da auch ein von der Behörde selbst eingeholtes Gutachten nur von einem Zeitzuschlag von 6,25 Jahren ausging. Das Gericht setzte die Frist daher mit 6,5 Jahren neu fest.
Der Flughafen kann die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen und sprach am Samstag von einer «sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbaren Rechtsansicht». Das Gericht habe entgegen dem Wortlaut des Gesetzes und unter Missachtung der Systematik des Gesetzes überraschend und erstmalig im Einparteienverfahren zur Bauzeitverlängerung Umweltorganisationen Parteistellung zuerkannt, kritisierte ein Unternehmenssprecher.
Die Entscheidung habe weitreichende negative Folgen für weitere Projekte und gefährde dabei auch solche Vorhaben, die längst in Betrieb genommen wurden, sagte der Sprecher. Das Flughafen-Unternehmen werde daher in der Frage die Höchstgerichte anrufen, kündigte er an.