Der frühere Geschäftsführer wies von 2017 bis 2021 Angestellte an, verkaufte Eintrittskarten für einen kostenpflichtigen Rheinfall-Erlebnispfad fiktiv zu stornieren. Anschliessend nahmen die Angestellten das Geld dafür aus der Kasse und überreichten es ihrem Chef.
Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das heisst, er ist geständig und akzeptiert den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Zudem muss er seinem früheren Arbeitgeber das Geld zurückbezahlen. Ebenfalls vor Gericht steht eine Angestellte, die ihre Schuld bestreitet.