Mit ihrem Gang vor das Bundesgericht zieht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein Urteil des Verwaltungsgerichts von März zur Transparenz bei der Herkunft von Edelmetallen weiter.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hatte das ursprüngliche 2018 eingereichte Gesuch um Offenlegung der Herkunft zuerst abgewiesen, schwenkte dann aber im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens um - und verfügte die Offenlegung der Daten.
Verwaltungsgericht gab Raffinerien recht
Dagegen erhoben die betroffenen Raffinerien Beschwerde - und bekamen vom Schweizerischen Verwaltungsgericht recht. Dieses argumentierte im schriftlichen Urteil vom März, dass das Steuergeheimnis einen absoluten Schutz der fraglichen Informationen darstelle und gegenüber dem Grundsatz der Transparenz Vorrang habe.
Konkret hatte die GfbV 2018 verlangt, dass die vier grössten Schweizer Raffinerien die Goldlieferanten für den Zeitraum von 2014 bis 2017 offenlegen müssen.
Bereits diesen ursprünglichen Einsichtsantrag bei der EVZ begründete die GfbV unter anderem damit, dass es wichtig sei zu wissen, ob das importierte Gold unter menschenwürdigen und umweltverträglichen Umständen gewonnen werde.
Parlament lehnte Verschärfungen ab
In der Mitteilung von Montag forderte die GfbV neben Transparenz auch gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten. Bereits in der Mitteilung zum Verwaltungsratsurteil schrieb die GfbV, die zahlreichen Skandale in den letzten Jahren würden beweisen, dass die bestehenden Kontrollmassnahmen nicht genügten.
Im März 2021 lehnte das Parlament bei der Revision des Geldwäschereigesetzes entsprechende Regulierungen jedoch ab. Dies obwohl der Bundesrat einräumte, dass die derzeit verfügbaren Import- und Exportstatistiken weder eine eindeutige Bestimmung der Herkunft des Goldes noch dessen Produktionsverfahren erlaubten.
Die Schweiz ist die wichtigste Drehscheibe im internationalen Goldhandel: Zwei Drittel des Edelmetalls weltweit werden hier raffiniert und verarbeitet.