Die Untersuchung durch die Bundesanwaltschaft habe gezeigt, heisst es, dass Gunvor «nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen» habe, um zu verhindern, dass in seinem Namen mindestens von Februar 2013 bis Februar 2017 fremde Amtsträger bestochen worden seien, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit. Dies im Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten in der ecuadorianischen Erdölindustrie.
Gunvor habe auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl verzichtet, womit dieser rechtskräftig werde. Die Verurteilung erfolgt laut Mitteilung im Rahmen eines mit den US-amerikanischen Behörden koordinierten Vorgehens.