Die Staatsanwaltschaft warf der Rumänin vor, Thiam zu einer Zahlung von 587'000 Franken gedrängt zu haben. In einer E-Mail hatte sie indirekt eine Rufschädigung angedroht - und darauf hingewiesen, dass mit einer Überweisung die Sache abgeschlossen werden könne.

Sie habe keine böse Absicht gehabt, es sei gar nicht um diese Summe gegangen, sagte die Frau. Sie habe nur den Kontakt zu ihrem früheren Arbeitgeber gesucht, um einen Streit über ihre Lohnforderungen aussergerichtlich und friedlich zu beenden.

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Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass das Arbeitsgericht später, nach dem Abschicken der E-Mail, rechtskräftig festgestellt habe, dass Thiam seiner Mandantin wegen nicht gewährten Ferien und anderem Entschädigungen schulde. Er verlangte einen Freispruch. Das Urteil folgt später.