Bisher lag der maximale Abzug bei 10'100 Franken pro Kind und Jahr. Das Parlament hatte das Gesetz in der Herbstsession entsprechend angepasst. Die Referendumsfrist zu diesem Entscheid lief am 20. Januar ungenutzt ab, wie die Steuerverwaltung am Freitag mitteilte.

Damit kann die Änderung in Kraft treten. Sie führt beim Bund zu Ausfällen von jährlich rund 10 Millionen Franken.

Damit der Abzug geltend gemacht werden kann, muss das Kind weniger als 14 Jahre alt sein und mit der steuerpflichtigen Person zusammenleben. Die Betreuungskosten müssen zudem einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

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Im September 2020 hatte das Stimmvolk eine erste Vorlage mit diesem Ziel an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war dem Vorhaben laut Beobachtern, dass neben dem höheren Steuerabzug für familienextern betreute Kinder auch der allgemeine Abzug pro Kind hätte erhöht werden sollen. Darauf verzichtete das Parlament beim zweiten Anlauf. Gegen die neue Version gab es nun keine Opposition.