Die Altersanalyse habe ergeben, dass der am 17. März entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr gewesen sei und nicht zum Rudel aus dem Val d'Hérens gehöre, schrieb die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis (DJFW) am Freitag in einer Mitteilung.
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften, wie es weiter hiess. Dies zeige, wie schwierig es sei, bei der Durchführung von Regulationsabschüssen nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen mit Sicherheit zu unterscheiden, welches Individuum zu erlegen sei.
Die genetischen Analysen hätten zudem gezeigt, dass eine am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr gewesen sei und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Sie sei ausserdem trächtig gewesen.
Gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) darf die Anzahl der Individuen, die getötet werden dürfen, die Hälfte der Jungtiere des Rudels nicht überschreiten. Die Regulierung des Rudels im Val d'Hérens war laut Mitteilung am 30. August 2021 angeordnet worden. Zuvor hatte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zugestimmt und aufgrund des kantonalen Monitorings die Anwesenheit eines Rudels mit fünf Wolfswelpen bestätigt.
Die Wildhüter hatten demnach bis zum 31. März 2022 Zeit, zwei Jungwölfe zu erlegen. Im Val d'Hérens waren elf Schafe in einer geschützten Situation getötet worden.