Das Initiativkomitee argumentierte mit der stark steigenden Zahl von Wölfen. Wölfe seien zwar sehr wichtig für die Wildnis. Doch wegen ihrer Intelligenz, ihrer Anpassungsfähigkeit und «reproduktiven Veranlagung» richteten sie in besiedelten Gebieten, in Kulturlandschaften und in der Landwirtschaft zu grossen Schaden an.
Dazu kämen weitere Gefahren für Menschen, Nutz- und Haustiere. Durch den Wolfsbestand seien zudem die Freizeitmöglichkeiten in der Natur in Frage gestellt.
Die Initiative «Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf» wollte einen neuen Absatz in Artikel 79 der Bundesverfassung. Dieser regelt die Bundeskompetenzen für Jagd und Fischerei. Im neuen Absatz 79a sollte festgehalten werden, dass der Wolf nur noch im Schweizerischen Nationalpark im Engadin geschützt ist und überall sonst das ganze Jahr über gejagt werden darf.
Lanciert hatte die Initiative ein Komitee von sieben Privatpersonen. Laut Angaben auf ihrer Webseite sind sie Halterinnen von Kühen, Pferden, Ziegen und Schafen. Unterstützt wurden sie laut Webseite unter anderen vom Zuger Bauernverband und von der EDU Schweiz.