Die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato begründete dies am Mittwoch in Rom damit, dass auf der italienischen Website des Online-Konzerns bei vielen Produkten bei der Kauf-Option anstelle «einmalig» automatisch «regelmässig» eingestellt sei.

Dadurch werde die Wahlmöglichkeit der Verbraucher erheblich eingeschränkt, begründete die Behörde weiter. Betroffen sind zwei Amazon-Töchter, Amazon Services Europe mit Sitz in Luxemburg und Amazon EU. Die Höhe der Strafe dürfte dem US-Konzern nicht viel ausmachen: Allein im letzten Quartal des Vorjahres machte der Handelsriese einen Gewinn von mehr als zehn Milliarden Euro.

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