Die Hälfte der Vergleichssumme sei durch bestehende Rückstellungen in den Büchern gedeckt, so die Mitteilung weiter. Der verbleibende Betrag werde dem Ergebnis des ersten Halbjahres 2022 belastet.

Im vorliegenden Fall geht es um die mutmassliche Nutzung des Finanzsystems für die Veruntreuung von Vermögenswerten bei einer litauischen Gesellschaft durch zwei ihrer Führungskräfte. Der Bank Julius Bär wurde vorgeworfen, dass sie die beiden Kunden nicht daran gehindert habe, die Vermögenswerte zu veruntreuen. Die Bank wies die Anschuldigungen stets zurück.

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Der Fall war an einem Genfer Gericht seit 2019 in erster Instanz hängig. Dabei hatten die Kläger aus Litauen ursprünglich insgesamt 335 Millionen Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen pro Jahr seit Dezember 2011 gefordert.

Die Bank Julius Bär begrüsst die Beilegung dieses Rechtsstreits, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dies sei für die Gruppe ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bereinigung von Altlasten und der kontinuierlichen Verbesserung ihres Risikoprofils.