Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte auf Anfrage Informationen der Tageszeitung «Le Temps» vom Mittwoch. Das Seco habe sie nach umfangreichen Vorabklärungen um die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens ersucht. Dieses sei im November eröffnet worden.

Die Untersuchung richte sich derzeit gegen vier Personen und gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung des Embargogesetzes im Zusammenhang mit der bestehenden Situation in der Ukraine sowie wegen Verdachts auf Geldwäscherei.

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Wie das Seco aktuell auf seiner Website schreibt, betrug der Gesamtwert, der in der Schweiz eingefrorenen russischen Vermögenswerte am 13. August 7,1 Milliarden Franken. Hinzu kommen Immobilien, Luxusautos oder Kunstwerke von Personen oder Firmen, gegen die Sanktionen verhängt wurden.