Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) erachtet die Auszahlung von Abgangsentschädigungen an Angehörige des obersten Kaders der Bundesverwaltung nicht als angebracht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit 16 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat sie eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen.

Stimmt auch die Ständeratskommission zu, kann die SPK-N das Bundespersonalrecht so anpassen, dass keine Abgangsentschädigungen für Kaderleute der Bundesverwaltung und der Anstalten des Bundes mehr möglich sind. Ausnahmen sollen gemäss Initiativtext in begründeten Fällen zulässig sein. Darüber entscheiden müsste schliesslich das Parlament.

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Aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund seien Abgangsentschädigungen gerade beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt, argumentiert eine Kommissionsmehrheit.

Bei Bundesangestellten mittlerer und tieferer Stufe sollen Abgangsentschädigungen - beispielsweise bei der Entlassung aufgrund von Umstrukturierungen - weiterhin zulässig sein. Ein Verbot von Abgangsentschädigungen für alle Bundesangestellten scheiterte in der Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.