Im gegen den Sonderermittler Peter Marti geführten Strafverfahren habe die Untersuchung ergeben, dass kein strafbares Verhalten von Marti vorliege, teilte am Dienstagabend Stephan Zimmerli mit. Er war vom Bund als ausserordentlicher Staatsanwalt mit dieser Sache betraut worden.

Die Tatvorwürfe wie beispielsweise Amtsgeheimnisverletzung, Siegelbruch, Begünstigung und strafbare Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich hätten sich nicht erhärten lassen, schrieb Zimmerli. Die Einstellungsverfügung kann laut Zimmerli bis Ende Juni beim Bundesstrafgericht angefochten werden.

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Marti ist seit rund einem Monat nicht mehr Sonderermittler im Fall Peter Lauener. Er hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zuvor um Entbindung von der Untersuchung einer angeblichen Amtsgeheimnisverletzung des ehemaligen Informationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) gebeten.