Die Weitergabe von Schweizer Waffen soll künftig im Ausnahmefall und nach einer Fünfjahresfrist erlaubt sein. Die zuständige Nationalratskommission schlägt nun einen Kompromiss mit verschiedenen Bedingungen vor, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Laut der neu eingereichten parlamentarischen Initiative soll der Bundesrat im Einzelfall eine Nichtwiederausfuhrerklärung ausnahmsweise auf fünf Jahre befristen können. Nämlich dann, wenn das Bestimmungsland die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt, keine Gefahr besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, und wenn das Bestimmungsland nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.
Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in ein Kriegsland wäre jedoch möglich, wenn dieses Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht. Dazu müssten verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
Dieser Kompromissvorschlag fand in der Nationalratskommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine knappe Mehrheit.
(sda/rul)