Ursprünglich waren bereits im Jahr 2010 ähnlich hohe Geldbussen verhängt worden, diesen Beschluss erklärte das Gericht jedoch 2015 grösstenteils für nichtig.
Geklagt haben neben der Lufthansa unter anderem Air France-KLM und die SAS Cargo Group. Sie wollen auch den Kommissionsbeschluss von 2017 für nichtig erklären lassen.