Er nahm am Mittwoch den Stand der Beschaffung und das nun fertiggestellte, wettbewerbskonforme Bewirtschaftungskonzept der Winter-Gasreserven zur Kenntnis, wie er mitteilte. Zudem habe er sich über den Stand der Vorbereitungen auf eine mögliche Gas- oder Strommangellage informiert.

Die Schweiz hat keine eigenen Gasspeicher und ist daher vollständig auf Importe angewiesen. Bis zu drei Viertel der Gaslieferungen in die Schweiz kommen aus Deutschland. Gäbe es einen Gasengpass in der EU, wäre deshalb auch die Schweiz stark betroffen.

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Um die Gasversorgung zu stärken, hatte der Bundesrat deshalb bereits Anfang März beschlossen, dass die Branche rasch und gemeinsam Reserven einkaufen können soll. Mitte Mai hatte der Bundesrat eine dringliche Verordnung verabschiedet, welche die Gasbranche dazu verpflichtet, Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu sichern.

Bundesrat begrüsst Gasreserven-Konzept

Das fertige Konzept liege nun vor, teilte der Bundesrat mit. Dieses biete eine zusätzliche Absicherung und Diversifikation der Risiken für die kommende Winterversorgung. Einerseits sieht es die Schaffung einer physischen Gasreserve in den Nachbarländern vor. Ergänzt wird es mit Optionen für zusätzliche nicht russische Gaslieferungen.

Das Konzept sieht es vor, dass die Regionalgesellschaften den Einsatz ihres Speichergases im Rahmen des normalen Portfolios mit Vorsicht optimieren, unabhängig von der Krisenstufe. Drittlieferanten erhalten zu Marktkonditionen Zugang zum Speichergas.

Die Regionalgesellschaften führen für ihre Aufwendungen und Erträge im Rahmen der Winter-Gasreserve eine separate Buchhaltung, die von einer anerkannten, unabhängigen Revisionsgesellschaft geprüft wird. Der Bundesrat seinerseits versprach, dass er die wettbewerbsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung schaffen werde.

Sparappelle als erster Schritt

Der Bundesrat bereitet sich zudem konkret auf einen möglichen Gasmangel vor, zusammen mit den Kantonen und der Energiebranche. Droht eine Gas-Mangellage, sollen Sparappelle ausgegeben werden. Zweistoffanlagen, die mit Öl und Gas betrieben werden können, sollen auf Öl umgestellt werden.

Reichen diese beiden Massnahmen nicht aus, um den Verbrauch zu reduzieren, sollen Erdgas-Kontingentierungen folgen, allerdings mit Ausnahmen. Diese sollen insbesondere für an Erdgas-Verteilnetze angeschlossene Haushalte gelten. Hingegen soll bei allen nicht geschützten Kunden ohne Priorisierung kontingentiert werden.

Einschränkungen für die Verwendung von Gas werden zurzeit geprüft. Das Kontingentierungskonzept wird zurzeit vom Wirtschaftsdepartement überarbeitet. Im August wird der Bundesrat darüber befinden.