Die Mehrheit der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK-N) empfiehlt ihrem Rat, sich gegen die Initiative auszusprechen. Auch den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates empfiehlt die Kommission zur Ablehnung.

Die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)" will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen.

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Diesbezüglich sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen.

Dem Bundesrat geht das Volksbegehren zu weit, er will aber zentrale Aspekte davon in einen Gegenentwurf aufnehmen. So sollen die tierfreundliche Unterbringung, der regelmässige Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankert werden.

Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats war in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Unter anderem 17 Kantone begrüssten den Vorschlag. Die vorberatende Kommission lehnte ihn aber trotzdem mehrheitlich ab. In der WAK-N setzten sich die bürgerlichen Fraktionen durch, die argumentieren, die geltenden Bestimmungen seien streng genug. Der Vorschlag laufe zudem dem Ziel des Bundesrats, die Ammoniakemissionen zu reduzieren, entgegen und fokussiere primär auf die Rindviehhalterinnen und -halter.