Die grosse Kammer diskutierte am Dienstagnachmittag als Erstrat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Die meisten Änderungen beruhen auf vom Parlament überwiesenen Vorstössen. In der im Jahr 2020 durchgeführten Vernehmlassung waren die Neuerungen überwiegend begrüsst worden.

Ein Teil der Vorlage sind Anpassungen bei der Besteuerung von einzelnen Produkten. So sollen auf Produkten der Monatshygiene künftig nur noch 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Dieser reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Tampons und Binden werden heute zum Normalsatz von 7,7 Prozent besteuert.

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Die grosse Kammer stimmte der Änderung mit 107 zu 70 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu. Dagegen stimmten Vertreterinnen und Vertreter der SVP- sowie der FDP-Fraktion. Sie wollten beim Status quo bleiben, blieben aber chancenlos.

Nur relativ knapp scheiterte ein Antrag der Ratslinken, die Steuerreduktion auf Babywindeln und Einlagen für inkontinente Personen auszuweiten. Die grosse Kammer lehnte dies mit 97 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Ebenfalls erfolglos war ein Antrag aus der SVP-Fraktion, den Mehrwertsteuersatz für Hotels zu senken.

Ausländische Reisebüros weiterhin steuerpflichtig

In anderen Punkten der Mehrwertsteuerreform wich die Nationalratskommission vom Bundesrat ab. Betreffend ausländische Reisebüros, die in der Vorlage des Bundesrats von der Steuerpflicht befreit werden sollen, will die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben. Dieser Entscheid fiel mit 126 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung.

Mehrwertsteuerpflichtig machen will der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat neu die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten. Ein Antrag der SVP auf eine Steuerausnahme wurde deutlich abgelehnt. Die Mehrheit verwies auf ein Bundesgerichtsurteil, das eine Besteuerung als notwendig taxierte.

Über das Kernthema der Vorlage - die Einführung der Plattformbesteuerung - diskutiert der Nationalrat noch. Geht es nach dem Bundesrat, sollen Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen.

Die Nationalratskommission will die Regel auf alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure ausdehnen. Damit soll sichergestellt werden, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen nicht benachteiligt werden. Eine starke Minderheit verlangt zudem, dass die Steuerpflicht auf elektronische Dienstleistungen und Telekomleistungen ausgeweitet wird.