Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Arbeitslosenkasse einzahlen, sollen laut der Vorlage neu nach zwanzig Tagen Wartezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies, sofern sie mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, nicht mehr angestellt und nicht Verwaltungsratsmitglied sind.

Den Anstoss zur Vorlage hatte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Erst wenn man ganz von der jeweiligen Firma losgelöst sei, habe man einen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, sagte Silberschmidt im Rat.

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Es gebe dabei Konstellationen, bei denen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ganz aus ihrer Geschäftstätigkeit lösen - und so kein Arbeitslosengeld beziehen könnten. Der Zürcher Nationalrat führte dabei Unternehmende, die sich in einem laufenden Konkurs befänden, Eheleute, die sich nach einer gemeinsamen Beteiligung scheiden lassen, oder Minderheitsbeteiligte an.

Eine rechte Minderheit beantragte, genau wie der Bundesrat, erfolglos Nichteintreten. Der Bundesrat sieht in der Vorlage ein Missbrauchsrisiko und will deshalb beim Status quo bleiben.