Der Nationalrat plädiert für einen vollständigen Systemwechsel. Der Eigenmietwert soll also auch bei Zweitliegenschaften abgeschafft werden. Diesen Entscheid untermauerte die grosse Kammer mit 153 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung.

Mittelfristiges Ziel des Nationalrats ist die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Das soll den betroffenen Kantonen die Möglichkeit geben, dass Kantone und Gemeinden eine besondere Liegenschaftssteuer erheben und so die Einnahmeneinbussen kompensieren können, die infolge eines vollständigen Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung zu erwarten sind.

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Die grosse Kammer stimmte der neuen Verfassungsbestimmung ohne Gegenstimme zu. Darüber muss noch der Ständerat befinden.