Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 153 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung. Nun muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.
Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres. Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative. Sie wollte ursprünglich eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027. Der Bundesrat sprach sich aber für eine längere Frist von fünf Jahren aus, womit sich die Kommission einverstanden erklärte.
Ziel der Verlängerung ist es, Zeit zu gewinnen für die Ausarbeitung einer neuen, risikobasierten Regelung für die Zulassung von mit neuen Technologien gezüchteten Pflanzen. Dabei soll eine Regelungslücke vermieden werden.