Im Grundsatz hiess der Nationalrat damit einen Vorschlag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) gut.
Hinter der hälftigen Aufteilung stand auch die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N). Die WAK-N hatte in der Vorberatung allerdings eine Präzisierung hinzugefügt: Demnach hätte der Anteil eines Kantons an der Ergänzungssteuer eine Obergrenze von 400 Franken pro Einwohnerin und Einwohner nicht überschreiten dürfen. Der Rat strich diese Bestimmung aber.
Mit seinem Beschluss stellt sich der Nationalrat gegen den Ständerat. Dieser hatte sich im September dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen Kantonen zukommen zu lassen und 25 Prozent dem Bund.
Für diese Lösung setzte sich auch eine Minderheit der vorberatenden Kommission ein, sie fand allerdings keine Mehrheit.
Volksabstimmung wirft Schatten voraus
Die Befürworterinnen und Befürworter einer hälftigen Aufteilung argumentierten insbesondere, die Volksabstimmung zum neuen Verfassungsartikel könne nur mit einer ausgeglichenen Verteilung der Erträge gewonnen werden. Auch drohe ohne diese die Schere zwischen Tief- und Hochsteuerkantonen weiter aufzugehen.
"Diese Volksabstimmung müssen wir gewinnen", sagte etwa Markus Ritter (Mitte/SG). Es gelte darum, Brücken zu bauen.
Finanzminister Ueli Maurer beschrieb die Lösung des Ständerats als sorgfältig austarierten Kompromiss von Bund und Kantonen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit gefährde die Solidarität, warnte er ohne Erfolg. Es fliesse damit weniger Geld in den Finanzausgleich.
Rund 2000 Unternehmen betroffen
Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.
Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Über die dafür nötige Verfassungsänderung werden Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen.
In der Gesamtabstimmung nahm der Rat den entsprechenden Bundesbeschluss mit 127 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen an.
Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.