Sie sollen damit mehr Geld in die digitale Transformation investieren können. Dafür hat die grosse Kammer eine Vorlage ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) zu einer Revision des Postgesetzes verabschiedet. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 126 zu 61 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Als nächstes muss der Ständerat über sie befinden.

Auch für die Frühzustellung von Tageszeitungen unter der Woche soll es eine durch den Bund subventionierte Ermässigung geben. Der Nationalrat widersetzte sich mit den Entscheiden denn auch den Sparvorschlägen des Bundes: Eine Kürzung des Bundesbeitrags für die indirekte Presseförderung war Teil des unlängst veröffentlichten Expertenberichts für potenzielle Einsparungen beim Bund.

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Der Bundesrat beantragte im Vorfeld Nichteintreten auf die Vorlage. Seine ablehnende Haltung begründet er unter anderem mit der angespannten Finanzlage.

Den jährlichen Bundesbeitrag von 20 Millionen Franken an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse strich die grosse Kammer derweil. Dies ganz im Sinne des Bundesrates.

Weiter nahm die grosse Kammer auch eine Motion zur Schaffung einer Gesetzesvorlage für eine kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung elektronischer Medien an. Das Geschäft geht ebenfalls an den Ständerat. Auch hier hatte der Bundesrat im Vorfeld erfolglos eine Ablehnung beantragt. Die von der KVF-N geforderte Förderung soll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.