Die Entscheide in der Kommission fielen relativ deutlich - mit 14 zu 10 Stimmen gegen den Gegenentwurf und 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen die Initiative, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Für die Debatte im Nationalrat in der Wintersession im Nationalrat liegen jedoch verschiedene Minderheitsanträge vor.

Die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)" will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Diesbezüglich sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen.

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Dem Bundesrat geht das Volksbegehren zu weit, will aber zentrale Aspekte davon in seinen Gegenentwurf aufnehmen. So sollen die tierfreundliche Unterbringung, der regelmässige Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankert werden. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats war in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Unter anderem 17 Kantone begrüssten den Vorschlag.

In der WAK-N setzten sich aber die bürgerlichen Fraktionen durch, die sich bereits in der Vernehmlassung gegen den Gegenvorschlag stark gemacht hatten. Sie argumentieren, die geltenden Bestimmungen seien streng genug. Der Vorschlag laufe zudem dem Ziel des Bundesrats, die Ammoniakemissionen zu reduzieren, entgegen und fokussiere primär auf die Rindviehhalterinnen und -halter.

Chancenlos war in der Kommission auch der Vorschlag, einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative - auf Gesetzesstufe - auszuarbeiten. Die knappen zeitlichen Fristen und die Tatsache, dass die Initiative kaum zurückgezogen würde, sprechen aus Sicht der Mehrheit dagegen. Eine Minderheit will auch dieses Anliegen in den Nationalrat tragen.