Die Motion mit dem Titel "Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten" verabschiedete die WAK-N mit 13 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte-Partei und SVP lehnten den Vorstoss ab.

Nach den Worten von Irene Khan, der Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit verletzt die fragliche Bestimmung im Schweizer Bankengesetz Menschenrechte und die Pressefreiheit. Im vergangenen Mai sprach sie in einem Interview mit dem "Tages-Anzeiger" von einem Beispiel von Kriminalisierung von Journalismus.

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Grund sind die Folgen des Gesetzes für Journalistinnen und Journalisten. Schon die Weitergabe von gewissen Bankdaten werde mit hohen Strafen oder sogar Gefängnis belegt. Wegen dieses Artikels konnten etwa die Tamedia-Zeitungen nicht im internationalen Recherchenetzwerk mitarbeiten, das die "Suisse Secrets" aufdeckte.