Die Schweiz und Frankreich haben sich auf Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Homeoffice geeinigt. Daniela Stoffel, Staatssekretärin für internationale Finanzfragen, unterzeichnete am Dienstag in Paris ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Dienstag mitteilte. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen es in beiden Ländern die Parlamente bewilligen.
Bis es so weit ist, wird die Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Homeoffice angewendet werden, die im Dezember 2022 unterzeichnet wurde. Grundsätzlich soll dies bis 31. Dezember 2024 so geschehen.
Neue Regel erlaubt zwei Homeoffice-Tage pro Woche
Gemäss dem neuen Abkommen sollen Arbeitgeber und ihre Angestellten vereinbaren können, dass bis zu 40 Prozent der Pensen pro Jahr im Homeoffice erbracht werden können. Vergütungen im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice werden im Land besteuert, in dem sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin befindet.
Der Staat des Arbeitgebers muss dem Wohnsitzland des Angestellten 40 Prozent jener Steuern überweisen, die er auf den Vergütungen aus Homeoffice im Wohnsitzstaat erhoben hat. Ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten soll gewährleisten, dass die neuen Regeln angewendet werden.
Mit dem nun unterzeichneten Zusatzabkommen wird das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Frankreich auf den neusten Stand gebracht, unter anderem mit der Umsetzung des Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -verkürzung (Beps). Kantone und interessierte Kreise aus der Wirtschaft begrüssten den Abschluss des Zusatzabkommen, schrieb das EFD.
(sda/mth)