Die Mindeststeuer solle den "ruinösen Steuerwettbewerb" eindämmen und dafür sorgen, dass globale Konzerne ihren fairen Anteil an Steuern zahlten, liess sich SP-Co-Präsident Cédric Wermuth in einem Communiqué zitieren.
"Ungerecht und ineffizient"
Die vom Bund vorgeschlagene Lösung zur Umsetzung der Mindeststeuer kritisierte die Partei als ungerecht und ineffizient. Sie stützte sich bei ihrer Kritik auf eine in ihrem Auftrag erstellte Studie des Beratungsbüros BSS. Konkret verlangt die SP einen höheren Bundesanteil - und Obergrenzen dafür, wie stark ein einzelner Kanton profitieren können soll.
Die Studie schätzt die kurzfristigen Mehreinnahmen aus der neuen OECD-Mindeststeuer auf rund 1,6 Milliarden Franken. Mit dieser Schätzung liegt das Basler Büro BSS für volkswirtschaftliche Beratungen im Streubereich der Mehreinnahmen, die die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem entsprechenden Bericht vom letzten März errechnet hat. Demnach liegt das Potenzial für Mehreinnahmen insgesamt zwischen einer und 2,5 Milliarden Franken.
Das Problem orten die Sozialdemokraten bei der Verteilung: Prinzipiell ist es gemäss der Studie im Auftrag der SP so, dass die Mehreinnahmen umso höher ausfallen, je höher die Anzahl der betroffenen Unternehmen im jeweiligen Kanton ist.
Am meisten profitieren würden gemäss den Berechnungen die Kantone Basel-Stadt (362,2 Mio.), Zug (322,7 Mio.), Aargau (252,1 Mio.) und Zürich (249,1 Mio.). Am kleinsten wäre der Zustupf in den Kantonen Jura (0,0 Mio.), Genf (0,1 Mio.), Glarus (0,3 Mio.) und Appenzell Innerrhoden (0,5 Mio.). 75 Prozent aller Mehreinnahmen fielen also gerade einmal in vier Kantonen an.
Kaufkraft stärken
Die SP will dagegen andere Schwerpunkte setzen. Es gelte, die Kaufkraft von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu stärken, sagte die Luzerner Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. Ansetzen solle man dabei etwa bei den Verbilligungen für Krankenkassen-Prämien, Beiträgen an Kita-Plätze oder dem Teuerungsausgleich bei den Renten.
Konkret rechnet die BSS-Studie zwei Möglichkeiten durch, um eine gleichmässigere Verteilung zu erreichen: Im ersten Szenario würde der Bundesanteil an den Mehreinnahmen erhöht. Zudem würde festgelegt, dass ein einzelner Kanton pro Einwohnerin und Einwohner maximal 200 oder 300 Franken mehr erhalten soll.
Im zweiten Szenario würde der Bundesanteil wie bei der direkten Bundessteuer auf 78,8 Prozent erhöht. Dies wäre nach Ansicht Birrer-Heimos vertretbar. Es handle sich um eine neue Bundessteuer, argumentierte sie.
Internationale Vereinbarung
Grosse international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro sollen ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent bezahlen müssen. So will der Bundesrat die entsprechende internationale Vereinbarung umsetzen.
Er schlägt dem Parlament vor, dass ein Viertel der Mehreinnahmen aus der Besteuerung grosser Unternehmensgruppen an den Bund zurückfliessen soll. Die kantonalen und städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren sind mit an Bord.
2000 grosse Unternehmen betroffen
Erreicht werden soll das über eine Ergänzungssteuer, welche die Differenz zwischen einer tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer deckt. Von der Massnahme wären laut Finanzminister Ueli Maurer etwa 2000 grosse Unternehmen betroffen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen.
Ursprünglich sollten die Kantone alle daraus resultierenden Mehreinnahmen erhalten. Dieser Punkt stiess in der Vernehmlassung jedoch auf Kritik. Mitte-Links und mehrere Kantone forderten, dass auch der Bund einen Anteil erhalten solle. Der Bundesrat lenkte schliesslich ein. Die Vorlage geht nun ins Parlament, im Juni 2023 befindet das Stimmvolk darüber.