Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat dem Zusammenschluss des Facebook-Mutterkonzerns Meta mit dem GIF-Datenbank-Anbieter Giphy unter bestimmte Auflagen grünes Licht erteilt. Das gab das Gericht in seiner Rolle als Wettbewerbshüter bekannt.
So muss Meta seinen Mitbewerbern weiterhin für fünf Jahre einen diskriminierungsfreien Zugangs zur Giphy-Bibliothek bieten und innerhalb von sieben Jahren den Aufbau eines alternativen Anbieters unterstützen. Zudem muss ein Treuhänder bestellt werden, der bei der Umsetzung der Auflagen hilft und deren Einhaltung überwacht.
Diese Entscheidung kann beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht angefochten werden.
(reuters/gku)