Mit 30 zu 14 Stimmen hiess der Ständerat die Vorlage aus dem Nationalrat am Montag gut. In den Augen der Mehrheit der Umwelt- und Raumplanungskommission handelt es sich um eine moderate Einschränkung des Beschwerderechts.

Beschlossen ist bereits, dass Verbandsbeschwerden gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz für Wohnbau-Projekte grundsätzlich nicht mehr möglich sind, wenn die Geschossfläche unter 400 Quadratmeter beträgt und das Projekt in einer Bauzone liegt. Die Ausnahmebestimmungen, um die Verbandsbeschwerden weiterhin zulassen, hat der Ständerat enger gefasst als der Nationalrat. Dieser ist nun wieder am Zug.

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