Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Das Instrument soll zum Zug kommen, wenn eine Bank keine ausreichenden flüssigen Mittel mehr hat und auch die Möglichkeiten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Sicherung der Liquidität erschöpft sind.
Bei der Notübernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS hatte der Bundesrat Notrecht angewendet und den PLB per Verordnung in Kraft gesetzt. Damit erhielt der Bund die Möglichkeit, weitere Hilfen der Nationalbank abzusichern.