Über die gesetzliche Verankerung der Massnahmen, die der Bundesrat zur Verhinderung von Mangellagen vorschlägt, kann nun das Parlament entscheiden. Am Freitag verabschiedete die Landesregierung eine Botschaft an die Räte.
Es geht um Änderungen im Stromversorgungsgesetz, im Energiegesetz und im CO2-Gesetz. Die Herausforderungen, um in den Wintern genügend Strom zu haben, blieben hoch, schreibt der Bundesrat. Er will deshalb die Produktion von Winterstrom gezielt fördern können.
Rechtliche Grundlage der Stromreserve im Winterhalbjahr ist die bis Ende 2026 befristete Winterreserveverordnung. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen).