Die Axpo kann im äussersten finanziellen Notfall auf bis zu vier Milliarden Franken des Bundes zurückgreifen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat dem entsprechenden Nachtragskredit zum Budget 2022 zugestimmt.
Die kleine Kammer akzeptierte den im Rahmen des Rettungsschirms für systemrelevante Stromunternehmen zur Diskussion stehenden Milliardenkredit mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die SVP-Ständeräte stimmten dagegen, wenige FDP- und Mitte-Vertreter enthielten sich der Stimme.
Die neuen Regelungen zum Rettungsschirm in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Franken für systemrelevante Stromunternehmen dürften bereits am Samstag in Kraft treten und das derzeit geltende Notrecht ablösen. Die beiden Räte haben sich darauf geeinigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich das in der Schlussabstimmung am Freitagmorgen noch ändert.
Der Axpo-Kredit gab im Ständerat nichts mehr zu reden. Da die Finanzdelegation (Findel) ihm bereits zugestimmt hatte, hätte die Axpo bereits darauf zurückgreifen können, wäre dies vor den Beratungen im Parlament nötig geworden. Laut Finanzminister Ueli Maurer hat die Axpo aber bisher nicht auf das Darlehen zugegriffen.
Dominoeffekt vermeiden
Maurer wies im Ständerat noch einmal darauf hin, dass es nicht in erster Linie um die Rettung der Axpo gehe, sondern um die Sicherung der Stromversorgung in der Schweiz. Die drei grossen Stromunternehmen Axpo, Alpiq und BKW seien systemrelevant. Gerate eines davon in Zahlungsschwierigkeiten, drohe ein Dominoeffekt.
Zudem betonte Maurer, dass dem Kredit nur die Liquidität der Unternehmen sichergestellt werde, nicht aber eine allfällige Ertragsschwäche. Der Bundesrat habe sich bemüht, in dieser kurzen Zeit eine möglichst gute und transparente Lösung zu finden.
Der Rettungsschirm wird zwar allein durch den Bund aufgespannt und ist an sehr unattraktive Bedingungen für die Bezüger der Gelder geknüpft. Entsteht der Axpo allerdings tatsächlich ein finanzieller Schaden, so stehen auch die Kantone in der Pflicht. Sie tragen die Hälfte der effektiven Verluste, der Bund die andere.
Nur im absoluten Notfall
Die Kreditbedingungen sind so unattraktiv ausgestaltet, dass die Stromkonzerne nur im absoluten Notfall darauf zurückgreifen sollen. Es soll also nur Geld fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist.
Laut Maurer betragen die Gesamtzinskosten für allfällige Notfallkredite über zehn Prozent. Zudem dürfen Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen.
Die Bereitstellungsreserve von 56 Millionen Franken müssen die drei Unternehmen in jedem Fall bezahlen, auch wenn sie keinen Kredit beziehen. Sie ist das Entgelt für die Bereitstellung für den möglichen Notfall.
Minderheitsanträge der SVP im Nationalrat, welche die Bedingungen für die Kreditvergabe noch zusätzlich verschärfen wollten, lehnte die grosse Kammer im Verlauf dieser Woche ab. Im Ständerat gab es keine Änderungsanträge mehr zum Nachkredit.
Ausland handelt ebenfalls
Die Axpo ist das erste Energieunternehmen, das unter den Schutzschirm fällt. Ende 2021 hatte auch der Alpiq-Konzern ein Gesuch um Liquiditätshilfe gestellt, dieses später aber wieder zurückgezogen.
Als Folge der Preisexplosion auf den Strommärkten sind die Absicherungskosten stark angestiegen und damit der Bedarf an flüssigen Mitteln bei den Stromkonzernen. In mehreren europäischen Ländern statteten die Regierungen die Stromkonzerne bereits mit Krediten aus.
(SDA/mth)
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